Führerschein ab 17

    Begleitetes Fahren – früh starten, sicher ankommen

    Im Rahmen des Modellversuchs darf eine Fahrerlaubnis der Klasse B bereits ab dem 17. Geburtstag erteilt werden. Der Antrag kann ab 16½ Jahren gestellt werden. Theoretische Prüfung mit 16¾, praktische Prüfung einen Monat vor dem 18. Geburtstag.

    Auflagen für begleitetes Fahren

    Nur mit Begleitperson

    Bis zum 18. Geburtstag nur mit einer eingetragenen erwachsenen Begleitperson fahren.

    Eintrag der Begleitperson

    Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Mehrere Begleiter möglich.

    Mindestalter 30 Jahre

    Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.

    Mindestens 5 Jahre Führerschein

    Begleiter müssen seit mindestens 5 Jahren Inhaber der Klasse B sein.

    Max. 1 Punkt

    Begleiter dürfen höchstens 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben.

    Nur in Deutschland

    Die Fahrerlaubnis gilt bis zum 18. Geburtstag nur innerhalb Deutschlands.

    Benötigte Unterlagen

    Für den Fahrer

    • Personalausweis bzw. Pass
    • Biometrisches Lichtbild
    • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
    • Nachweis Erste-Hilfe-Kurs

    Für die Begleitperson

    • Anlage zum Antrag Begleitetes Fahren ab 17
    • Personalien und Unterschrift
    • Kopie des Personalausweises
    • Kopie des Führerscheins

    Gebühren

    Antrag Ersterteilung Klasse B/BE (ab 17)51,10 €
    Zusätzlich pro Begleitperson5,10 €
    Fahrstunden buchen